Nachfolgeregelung und Erbschaftsmediation

Nachfolgeregelung

In familiengeführten und in mittelständischen Unternehmen ist der Nachfolgeprozess in den meisten Fällen sehr persönlich geprägt. Die Übergabe und der Rückzug sind verbunden mit starken emotionalen Bindungen. Neben der wirtschaftlichen Regelung ist die familiäre und private Zielsetzung im Rahmen einer Nachfolgeregelung zu klären.

Wirtschaftliche und persönliche Aspekte beeinflussen sich gegenseitig, sollten aber auch unabhängig voneinander betrachtet werden, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Mit Hilfe der Mediation können alle Beteiligten Klarheit erhalten über die Bedürfnisse, Werte und Wünsche der Betroffenen und somit gemeinsam und zukunftsorientiert optimale Lösungen für die Nachfolgeregelung herausfiltern.

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Erbschaftsmediation

In fast 90% aller Erbfälle hat der Erblasser bzw. die Erblasserin die Nachfolge weder testamentarisch noch durch einen Erbvertrag hinreichend geregelt. Die Folge ist oft heftiger Streit unter den Erben mit großer emotionaler Betroffenheit, die den Familienfrieden für Jahre zerstören kann. Ein Gerichtsverfahren - teuer und langwierig - vertieft den Unfrieden oft noch.

Erbschaftsmediation zeigt als alternative Form der Streitbeilegung neue kreative und einvernehmliche Wege, zu einer interessengerechten Lösung für alle Beteiligten zu gelangen.

Dies kann im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung geschehen, indem alle Beteiligten (ErblasserIn und Erben) unter Anleitung des Mediators ein von allen getragenes Konzept erarbeiten.

Aber auch nach Eintritt des Erbfalls können Erbengemeinschaften mit Hilfe der Erbschaftsmediation ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen gleichermaßen Berücksichtigung finden.